Beitragsbild: Nördlicher Teil der Gemarkung Hilgersdorf mit eingetragenen Flurgrenzen und Hofstandorten. Berabeitet nach einer historischen Karte von 1843 (https://ags.cuzk.cz/archiv/)
Beiträge zur Hilgersdorfer Flurgeschichte
Franz Kocian in dankbarer Erinnerung
Blickt man aus der Vogelperspektive des Jahres 1945 auf die Gemeinde Hilgersdorf, so zeigt sich dieser Ort in klassischer Weise als ein typisches Waldhufendorf. Links und rechts reihen sich in schöner Regelmäßigkeit die langgestreckten Waldhufenstreifen, parallel zueinander und zum größten Teil bis an die sächsisch-böhmische Grenze oder eine der benachbarten Gemarkungen reichend; die Höfe sind ebenso mehr oder weniger eng beieinander und beidseitig entlang des Dorfbaches platziert. Im unteren Drittel fällt zudem das Lehnrichtergut Nr. 1 auf, welches gleich auf beiden Seiten des Baches je einen Flurstreifen sein Eigen nannte.
Schaut man allerdings in den nördlichen Teil der Gemarkung, so fällt eine gewisse Abweichung von dieser über Jahrhunderte hindurch gehaltenen Anordnung auf. Da wäre zunächst eine Reihe von kleineren, sogenannten Gartennahrungen, die die Schar der bäuerlichen Langfluren in nördlicher Richtung abschließt, insbesondere jene Wirte, die entlang des Zaalwasser ihre Grundstücke hatten. Hier sind die Wirtschaften 100, 101, 102, 103, 118, 120 und 122 zu nennen, Dann springen auf einmal zwei relativ abgelegene bäuerliche Güter ins Auge, die zudem über recht ausgedehnte Fluren verfügten: Das sind zum einen die Nr. 267 „Vetterbauer“ als zum anderen die Nr. 287, „Helts-Jusef“ genannt, wobei letztere für sich zugleich den erhabenen Anspruch erheben konnte, „das nördlichste Haus von ganz Österreich“ zu sein.
Spürt man den Gründen für deren abgelegene und nicht ins sonstige Flurbild passende Lage nach, so nähert man sich einer Besonderheit in der Geschichte der Hilgersdorfer Gemarkung. Es sind dies die sogenannten Überscharen, das sind separate, mehr oder weniger streifenförmig ausgeprägte Flurgebilde ohne eigenem Wirtschaftshof, die seit „unvordenklichen“ Zeiten Bestandteile von regulären Bauerngütern waren. Bereits bei der Darstellung der Röhrsdorfer Geschichte habe ich auf diese Überscharen hingewiesen. Es scheint, dass sie wohl in allen Gemarkungen nachzuweisen sind. Ich habe versucht, der Geschichte dieser separaten Fluren anhand der zur Verfügung stehenden digitalen Quellen näher zu kommen. Erwähnt werden die Überscharen bereits in den ganz frühen Quellen zur Landesgeschichte, dem Urbar von 1574, sowie in den Grundbüchern. Hilfreich waren darüber hinaus die Mannschaftsbücher von Hilgersdorf, die in reichlicher Anzahl zur Verfügung stehen. Nicht zu vergessen natürlich die Kirchenbücher. Alle diese Quellen finden sich im digitalen Archiv von Leitmeritz.
Auf Abbildung 1 (oben Beitragsbild) habe ich auf einer Karte von 1843 die Flurgrenzen von Hilgersdorf nachgezeichnet, begrenzt auf die Bereiche nördlich des Zaalwassers und der oberen Gasse. Die Strichlinie zeigt den Verlauf des Zaalwassers. Die Vierecke und die Zahlen verweisen auf die Lage der Höfe und die Hausnummern. M markiert die Gartenmühle Nr. 120. Es fallen zunächst vier größere Fluren, das sind die erwähnten Überscharen, sowie mehrere kleinere Fluren auf, wobei die letzteren die oben erwähnten Gartennahrungen sind. Anhand der genannten Unterlagen können die Überscharen konkreten bäuerlichen Landwirtschaften zugeordnet werden. Die entsprechenden Hausnummern habe ich in die jeweiligen Fluren eingetragen. Auf zwei dieser Überscharen möchte ich das besondere Augenmerk legen.
Zunächst die links liegende Flur: Diese Flächen gehörten über Jahrhunderte hinweg zum Bauerngut Nr. 77, zuletzt „Sieber-Ramsch“, ein Gehöft, das außerhalb des Kartenausschnittes im Mitteldorf liegt. Im Jahr 1792 verkaufte laut Grundbucheintrag der damalige Bauer Anton Herzig von Nr. 77 die “zu seinem Bauerngut gehörende, jedoch sehr abgelegene Überschar“, „die Teichwiese ausgenommen“, an den ältesten Sohn Josef Herzig. Dann wird ausgeführt, dass der Vater dem Sohn zudem übergibt: 2 Kühe, 1 Kälbchen, 1 Ziege, 1 Wagen, 1 Pflug und allerlei weiteres Wirtschaftsgerät und sonstige Ausstattungen. Wir haben es hier also mit einer ganz konkreten Neugründung eines Wirtschaftshofes zu tun. Die neugebauten Gebäude blieben allerdings bis ca. 1796 unbewohnt (Hilgersdorf Nr. 267). Die junge Familie Herzig ist hier in diesem Hause dann ab 1798 nachweisbar. Spätestens 1828 gab es für den Hof einen Pächter: die Familie Lorenz Kunze. Die weitere Geschichte des Hofes wurde noch nicht aufgearbeitet. Die meinerseits geschätze Größe der Wirtschaft betrug ca. 25 ha, darunter sicher um die 12 ha Wald. Den ursprünglichen Bauernhof Nr. 77 übernahm übrigens im Jahr 1806 Franz Herzig, der jüngste Sohn vom Bauern Anton Herzig.
Nun zur rechts liegenden Flur: Hier verlief die Geschichte ähnlich. Die Überschar gehörte jahrhundertelang zum Bauernhof Nr. 53 „Helts-Jakob“. Spätestens seit 1654 wirtschaftete hier die Familie Casper. Nach dem Tod des Bauern Jakob Casper überließ die Witwe Maria Elisabeth Casper im Jahr 1808 das Bauerngut Nr. 53, mit Ausnahme der Überschar, dem Sohn Jakob. Die Überschar selbst verkaufte die Witwe im gleichen Jahr jedoch dem anderen Sohn: Josef Casper. Auch diese Übergabe wurde um zahlreiches landwirtschaftliches Zubehör ergänzt. Auch hier sehen wir also eine konkrete Neugründung eines Landwirtschaftsbetriebes. Und es erklärt sich auf wunderbare Weise auch der überlieferte Hofname: „Helts-Jusef“. So waren also Helts-Jakob und Helts-Jusef Brüder. Jakob Casper bezog mit seiner Frau Theresia im Jahr 1809 die neu errichteten Hofgebäude Nr. 287, wo dem Ehepaar dann die jüngeren Kinder geboren wurden. Die Enkeltochter Veronika heiratete Ferdinand Schlenkrich, dessen Familie dann den Hof bis 1945 in Besitz hatte.

Hilgersdorf Nr. 267, Vetter-Bauer, Aufnahme 1957 (Sammlung Weißenhorn)
eine bessere Aufnahme vom Hof findet sich im Buch über Hilgersdorf von Franz Kocian, 2015

Historische Aufnahme vom Hof Hilgersdorf Nr. 287, dem nördlichsten Haus in Österreich; (aus Unser Niederland 1982)

Hilgersdorf Nr. 120, Gasthaus Zur Gartenmühle
Begriffserklärungen:
Urbar – Bücher, in denen die Abgaben aufgezeichnet waren, die die Grundeigentümer, also Bauern, Gärtner und Häusler, an die Obrigkeit zu zahlen hatten. Die bislang bekannten Urbare sind auf das 17. Jahrhundert begrenzt.
Mannschaftsbücher – Einwohnerlisten, bezogem auf die einzelnen Häuser. Es sind die Familienangehörigen mit Altersangaben und ausgeübten Berufen aufgeführt und alle anderen Bewohner des jeweiligen Hauses, also auch weitere Mieter, Mägde und Knechte. Mannschaftsbücher gibt es reichlich in der 2. Hälfte des 18. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Grundbücher – Sammlung von Kaufverträgen von Grundstücken, ganzen Bauerngüter aber auch einzelnen Wiesen. Die Grundbücher wurden in der Regel im Jahr 1740 begonnen und sind nach Grundstücken sortiert. Es haben sich auch einige wenige Grundbücher aus dem 17. Jahrhundert erhalten.
Überschar – zu einem bäuerlichen Hof gehörender, separater abgelegener Flurstreifen
